JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 28.04.2009, Aktenzeichen: 22 W 14/09
| Leitsatz: | Die nach § 5 Abs. 1 FreihEntzG gebotene persönliche Anhörung kann jedenfalls dann auf einen ersuchten Richter übertragen werden, wenn der Betroffene aus Anlass der kurz bevor stehenden Abschiebung bereits in eine mehrere hundert Kilometer entfernt belegene, grenznahe Vollzugsanstalt überstellt worden ist. |
| Rechtsgebiete: | FreihEntzG |
| Vorschriften: | FreihEntzG 5 Abs. 1, |
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