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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 28.04.2003, Aktenzeichen: 6 W 26/03 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 6 W 26/03

Beschluss vom 28.04.2003


Leitsatz:Testierunfähigkeit gem. § 2229 Abs. 4 BGB kann in Form einer sog. monothematischen Wahnerkrankung auch dann vorliegen, wenn eine Erblasserin über einen mehr als 15 Jahre umfassenden Zeitraum ohne jede greifbare konkrete Anhaltspunkte davon ausgeht, ihre einzige Tochter sei Mitglied einer Sekte und diese sei hinter ihrem Geld her. Einen Anhaltspunkt dafür, dass die Erblasserin bei Abfassung des Testaments nicht nur einem Motivirrtum unterlag, sondern sich in einem die Testierfähigkeit ausschließenden krankhaften Zustand befand, stellt es ferner dar, wenn die Erblasserin zum Zwecke der Enterbung ihrer Tochter jahrlang beharrlich die Absicht verfolgte, einen jüngeren Mann zu heiraten, und sie tatsächlich nur 1 1/2 Jahre vor ihrem Tod einen um 45 Jahre jüngeren Mann ehelicht, den sie zu ihrem Alleinerben einsetzt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2229,
Stichworte:Testament,
Verfahrensgang:LG Verden 2 T 450/01 vom 28.02.2003
AG Syke 6 VI 484/01

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