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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 27.11.2007, Aktenzeichen: 9 W 100/07 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 9 W 100/07

Beschluss vom 27.11.2007


Leitsatz:Ein Freigabeverfahren nach § 246 a AktG ist auch dann zulässig, wenn die Gesellschaft selbst vor Ablauf der Anfechtungsfrist für Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung die Eintragung des Vertrages im Handelsregister beantragt hat und diese Eintragung vorgenommen worden ist.
Rechtsgebiete:AktG
Vorschriften:AktG § 246 a,
Stichworte:Freigabeverfahren, Anfechtungsklage,
Verfahrensgang:LG Hannover 23 O 88/07

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