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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 27.06.2005, Aktenzeichen: 14 U 72/05 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 14 U 72/05

Beschluss vom 27.06.2005


Leitsatz:§ 10 StVO knüpft nicht an die ununterbrochene Bewegung des einfahrenden Kraftfahrzeugs, sondern an das Eindringen aus einem Grundstück auf eine dem durchgehenden Verkehr dienende Fahrbahn an. Deshalb ist es unerheblich, ob ein Fahrzeug während des Einfahrens auch kurzfristig anhält, um den bevorrechtigten Verkehr zu beobachten oder passieren zu lassen. Das Einfahren ist erst beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder wieder auf der Straße verkehrsgerecht abgestellt worden ist.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 10,
Stichworte:Einfahren auf die Straße aus Grundstück, Anscheinsbeweis gegen Einfahrenden,
Verfahrensgang:LG Hannover 6 O 193/04 vom 09.03.2005

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