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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 27.03.2000, Aktenzeichen: 8 W 152/00 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 8 W 152/00

Beschluss vom 27.03.2000


Leitsatz:Mahnanwaltskosten (anders als Verkehrsanwaltskosten) sind auch bei Banken oder anderen Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein Rechtsanwalt am Geschäftssitz des Unternehmens mit der Durchführung des Mahnverfahrens beauftragt wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91, ZPO § 104,
Verfahrensgang:LG Lüneburg 9 O 261/99 vom 10.02.2000

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