JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 27.02.2003, Aktenzeichen: 17 W 11/03
| Leitsatz: | 1. Auch im Beschwerdeverfahren nach § 19 FGG ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen selbst durchzuführen. 2. Bei einer Verlängerung der Sicherungshaft sind zuvor Ermittlungen darüber anzustellen, innerhalb welcher Zeit und ob sich überhaupt die für eine Abschiebung notwendigen Passersatzpapiere beschafft werden können. Der Hinweis der am Verfahren beteiligten Behörde, "man habe keine Erfahrungen mit solchen Verfahren", reicht nicht aus. |
| Rechtsgebiete: | AuslG, FGG |
| Vorschriften: | AuslG § 103, FGG § 12, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 28 T 5/03 vom 06.02.2003 AG Hannover 44 XIV18/03 |
Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 27.02.2003, Aktenzeichen: 17 W 11/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 27.02.2003, 17 W 11/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum