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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 27.02.2003, Aktenzeichen: 17 W 11/03 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 17 W 11/03

Beschluss vom 27.02.2003


Leitsatz:1. Auch im Beschwerdeverfahren nach § 19 FGG ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen selbst durchzuführen.

2. Bei einer Verlängerung der Sicherungshaft sind zuvor Ermittlungen darüber anzustellen, innerhalb welcher Zeit und ob sich überhaupt die für eine Abschiebung notwendigen Passersatzpapiere beschafft werden können. Der Hinweis der am Verfahren beteiligten Behörde, "man habe keine Erfahrungen mit solchen Verfahren", reicht nicht aus.
Rechtsgebiete:AuslG, FGG
Vorschriften:AuslG § 103, FGG § 12,
Verfahrensgang:LG Hannover 28 T 5/03 vom 06.02.2003
AG Hannover 44 XIV18/03

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