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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 26.02.2008, Aktenzeichen: 4 W 213/07 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 213/07

Beschluss vom 26.02.2008


Leitsatz:1. Der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung dar.

2. Im Rahmen der einer Wohnungseigentümergemeinschaft verliehenden Teilrechtsfähigkeit ist auch von der Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auszugehen.

3. Die Prüfung der Frage, ob der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht den Grundbuchämtern im Rahmen der Eintragung der Eigentümergemeinschaft als Eigentümerin, sondern vielmehr nur den Wohnungseigentumsgerichten im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 46 WEG.
Rechtsgebiete:WEG, GBO
Vorschriften:WEG § 10, WEG § 21, WEG § 46, GBO § 80,
Stichworte:WEG-Verfahren, Wohnungseigentümergemeinschaft, Grundbuchfähigkeit, Immobilienerwerb,
Verfahrensgang:LG Hannover, 3 T 35/07 vom 03.07.2007
AG Hannover, AM 517312 vom 25.04.2007

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