JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 25.08.2004, Aktenzeichen: 1 ARs 6/04 (Ausl)
| Leitsatz: | Nach § 80 Abs. 2 und 3 IRG i.d.F. v. 21.7.2004 ist eine Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union unzulässig, wenn der Verfolgte dieser nicht zustimmt, er als Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt oder besessen hat. |
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Vorschriften: | IRG § 80 Abs. 3, |
| Stichworte: | Auslieferung, Europäische Union, |
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