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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 3 W 85/06 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 W 85/06

Beschluss vom 25.07.2006


Leitsatz:Die Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung dürfen nicht überspannt werden. Insbesondere hat auch Berücksichtigung zu finden, dass der Zustellungsadressat in Kenntnis einer restlichen (Darlehens)Schuld sich absetzt, ohne den Gläubiger zu informieren.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 185,
Stichworte:öffentliche Zustellung,
Verfahrensgang:LG Lüneburg 1 O 162/06 vom 27.06.2006

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