JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 25.05.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 69/04 (StrVollz)
| Leitsatz: | Eine Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum benutzte über den Grundbedarf hinausgehende Elektrogeräte nach Maßgabe von Nr. 2 der NAV zu § 19 StVollzG verstößt nicht gegen § 50 Abs. 1 StVollzG, wonach Haftkosten nicht erhoben werden. Eine Kostenbeteiligung von Gefangenen, die über keine Arbeitseinkünfte verfügen, ist hierbei mit Art. 3 GG vereinbar. |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Vorschriften: | StVollzG § 19, StVollzG § 50 Abs. 1, |
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