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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 25.04.2001, Aktenzeichen: Not 7/01 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: Not 7/01

Beschluss vom 25.04.2001


Leitsatz:Die Genehmigung einer Urkundstätigkeit außerhalb des Amtsbezirkes kann dem Notar nur unter besonderen Umständen im Ausnahmefall erteilt werden. Eine solche ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Notar seine regelmäßige Betreuung für einen Urkundenbeteiligten außerhalb seiner örtlichen Zuständigkeitsgrenzen fortsetzen möchte (Stichwort: Haus- und/oder Vertrauensnotar).
Rechtsgebiete:BNotO
Vorschriften:BNotO § 11,

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