JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 25.04.2001, Aktenzeichen: Not 7/01
| Leitsatz: | Die Genehmigung einer Urkundstätigkeit außerhalb des Amtsbezirkes kann dem Notar nur unter besonderen Umständen im Ausnahmefall erteilt werden. Eine solche ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Notar seine regelmäßige Betreuung für einen Urkundenbeteiligten außerhalb seiner örtlichen Zuständigkeitsgrenzen fortsetzen möchte (Stichwort: Haus- und/oder Vertrauensnotar). |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Vorschriften: | BNotO § 11, |
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