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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 25.03.2003, Aktenzeichen: 4 W 39/03 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 39/03

Beschluss vom 25.03.2003


Leitsatz:Der Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage ist dann nicht der Nennwert des Titels aus dem vollstreckt wird, wenn sich der Gläubiger nur noch eines geringeren Anspruchs berühmt; dann ist dieser für den Wert maßgeblich.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 3, ZPO § 767,
Stichworte:Verfahrensrecht, Streitwertfestsetzung,
Verfahrensgang:LG Stade 2 O 179/02 vom 03.06.2002

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