JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 24.10.2007, Aktenzeichen: 1 ARs 25/07 (Ausl)
| Leitsatz: | 1. Die Auslieferung eines Verurteilten an die Republik Türkei zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, die von einem türkischen Staatssicherheitsgericht unter Mitwirkung eines Militärrichters verhängt worden ist, ist unzulässig. 2. Das gilt auch dann, wenn das Urteil des Staatssicherheitsgerichts in einem Rechtsmittel- oder sonstigen Überprüfungsverfahren durch ein Gericht bestätigt worden ist, dem zwar kein Militärrichter angehört hat, das aber das Urteil nur anhand der Akten ohne erneute Verhandlung überprüft hat. 3. Die Auslieferung zum Zweck der Verfolgung an die Republik Türkei ist nach der Reform der türkischen Staatssicherheitsgerichte auch dann zulässig, wenn der dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Haftbefehl noch von einem Staatssicherheitsgericht in der Besetzung mit einem Militärrichter erlassen worden ist. |
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Vorschriften: | IRG § 15, IRG § 17, IRG § 26 Abs. 1 Satz 2, IRG § 73, |
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