JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 24.07.2009, Aktenzeichen: 13 W 48/09
| Leitsatz: | Der in einer Auftragsbestätigung enthaltene Hinweis auf die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Einsehbarkeit auf der Internetseite des Verwenders oder in dessen Geschäftsräumen genügt auch im kaufmännischen Rechtsverkehr den Formerfordernissen des Art.23 Abs.1 Satz 3 EuGVVO an den Abschluss einer Vereinbarung über einen internationalen Gerichtsstand nicht, wenn der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner nicht zugleich übersandt wird oder ihm im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung aufgrund vorangegangener Verträge bereits vorliegt. |
| Rechtsgebiete: | EuGVVO, CISG |
| Vorschriften: | EuGVVO Art. 23 Abs. 1, CISG Art. 8, |
| Stichworte: | Internationale Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, |
| Verfahrensgang: | LG Verden, 9 O 84/07 vom 27.05.2009 |
Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 24.07.2009, Aktenzeichen: 13 W 48/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 24.07.2009, 13 W 48/09" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum