JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 24.07.2001, Aktenzeichen: 13 W 55/01
| Leitsatz: | Wird ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung verklagt, so kann für den Streitwert von Bedeutung sein, dass dieses Unternehmen in einem u.a. durch gemeinsame Absatzstrategie gekennzeichneten Verbund mit anderen gleichartigen Unternehmen am Markt auftritt. |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Vorschriften: | GKG § 12 Abs. 1, ZPO § 3, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 26 O 4766/00 |
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