JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 4 W 104/07
| Leitsatz: | Einen Grundsatz, nach dem der Ertrag eines erfolgreich geführten Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist, gibt es nach derzeit geltendem Prozesskostenhilferecht nicht. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 115, ZPO § 120, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe, wirtschaftliche Verhältnisse, Verbesserung, |
| Verfahrensgang: | LG Lüneburg 5 O 269/05 vom 09.02.2007 |
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