JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 23.12.2004, Aktenzeichen: 211 Ss 145/04 (Owi)
| Leitsatz: | Wann die Verhängung eines Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung bei langer Verfahrensdauer nicht mehr geboten ist, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls. Bei einem Zeitablauf von über zwei Jahren zwischen Tat und Urteil bedarf es aber schon besonderer Umstände für die Annahme, dass ein Fahrverbot noch unbedingt notwendig ist. |
| Rechtsgebiete: | STVG, BKatV |
| Vorschriften: | STVG § 25, BKatV § 4 Abs. 1, |
| Stichworte: | Fahrverbot, |
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