Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 23.06.2005, Aktenzeichen: 4 U 83/05 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 U 83/05

Beschluss vom 23.06.2005


Leitsatz:1. Für die Festsetzung des Streitwertes einer Insolvenzfeststellungsklage gegen den bestreitenden Insolvenzverwalter ist ausschließlich die zu erwartende Insolvenzquote maßgeblich; gleiches gilt für die Festsetzung der Beschwer im Berufungsverfahren.

2. Die Möglichkeit der Vollstreckung gegen den Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung ist bei der Festsetzung des Wertes der Insolvenzfeststellungsklage nicht zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Vorschriften:InsO § 182, InsO § 184, ZPO § 114,
Stichworte:Insolvenzfeststellungsklage, Streitwert, voraussichtliche Insolvenzquote,
Verfahrensgang:LG Verden 4 O 338/04

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 23.06.2005, Aktenzeichen: 4 U 83/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 23.06.2005, 4 U 83/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum