( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 23.06.2005, Aktenzeichen: 22 W 32/05 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 22 W 32/05

Beschluss vom 23.06.2005


Leitsatz:1. Eine polizeiliche Auflösungssverfügung muss eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Sie muss unabhängig vom konkreten Wortlaut der Anordnung deren Bedeutung und Tragweite deutlich erkennen lassen.

2. Die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Gewahrsams wird durch dessen konkrete Ausgestaltung nur in Frage gestellt, wenn schwerwiegende Verstöße gegen verfassungsrechtlich geschützte Grundwerte vorliegen. Bloße Beschwernisse und Unannehmlichkeiten reichen hierfür nicht aus.
Rechtsgebiete:Nds.SOG, VersG
Vorschriften:Nds.SOG § 18 Abs. 1, VersG § 15 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Lüneburg 10 T 56/04 vom 19.04.2004
AG Dannenberg 39 XIV 799/01 L vom 15.09.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 23.06.2005, Aktenzeichen: 22 W 32/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-celle/olg-celle-beschluss-vom-23-06-2005-az-22-w-3205

"OLG-CELLE - 23.06.2005, 22 W 32/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN