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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 23.01.2009, Aktenzeichen: 2 W 2/09 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 W 2/09

Beschluss vom 23.01.2009


Leitsatz:Wird der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt, handelt es sich bei dem Verfahren kostenrechtlich um eine besondere Angelegenheit, die nicht mit der von dem Prozessbevollmächtigten im Hauptsacheverfahren verdienten Verfahrensgebühr abgegolten ist.
Rechtsgebiete:RVG, ZPO
Vorschriften:RVG § 15, RVG § 19, ZPO § 37,
Stichworte:Kostenentscheidung bei Ablehnung des Antrages auf Gerichtsstandsbestimmung, besondere Angelegenheit,
Verfahrensgang:LG Hannover, 11 O 409/07

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