Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 23.01.2002, Aktenzeichen: 2 W 135/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 W 135/01

Beschluss vom 23.01.2002


Leitsatz:1. Es verstößt nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn gegen den obstruktiven Schuldner, der den Verbleib seines Vermögens nicht offenbart, nach mehreren erfolglosen Vorführungsversuchen Haft zur Erzwingung von Auskünften über sein Vermögen und von ihm vorgenommene Verfügungen nach Verfahrenseröffnung angeordnet wird.

2. Haft zur Erzwingung von Auskünften des Schuldners nach den §§ 98 Abs. 2 Nr. 2, 97 Abs. 1 InsO kann auch im vereinfachten Insolvenzverfahren, in dem der Schuldner dem Treuhänder gegenüber die erforderlichen Auskünfte verweigert hat, angeordnet werden. 3. Über sofortige weitere Beschwerden, die sich gegen Beschwerdeentscheidungen richten, die noch vor dem 01.01.2002 ergangen sind, hat das Oberlandesgericht nach der ursprünglichen Fassung des § 97 Abs. 1 InsO zu entscheiden.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 97, InsO § 98, InsO § 304 ff.,
Verfahrensgang:LG Verden 2 T 380/01
AG Verden 14 IK 70/00

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 23.01.2002, Aktenzeichen: 2 W 135/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 23.01.2002, 2 W 135/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum