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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 22.12.2003, Aktenzeichen: 3 W 63/03 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 W 63/03

Beschluss vom 22.12.2003


Leitsatz:a) Beim finanzierten Immobilienerwerb sind Grundstückskaufvertrag und Darlehensvertrag im Regelfall keine verbundenen Geschäfte im Sinne von § 9 VerbrKG a. F.

b) Die den Immobilienkauf finanzierende Bank ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen verpflichtet, den Erwerber über die (mangelnde) wirtschaftliche Rentabilität seiner Kaufentscheidung aufzuklären.
Rechtsgebiete:VerbrKG
Vorschriften:VerbrKG § 9,
Stichworte:finanzierter Immobilienerwerb,
Verfahrensgang:LG Stade 6 O 357/02 vom 02.05.2003

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