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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 22.08.2006, Aktenzeichen: 4 W 101/06 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 101/06

Beschluss vom 22.08.2006


Leitsatz:Hat ein Wohnungseigentümer den Anspruch auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung entsprechenden Umgestaltung einer ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche des gemeinschaftlichen Eigentums verwirkt, ist sein Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden, auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 15, BGB § 242, BGB § 1004,
Stichworte:Wohnungseigentum, Verwirkung des Anspruchs auf einen der Teilungserklärung entsprechenden Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, Bindung des Sonderrechtsnachfolgers an Verwirkung,
Verfahrensgang:LG Verden 2 T 268/05 vom 04.05.2006
AG Syke 23 II a 2/05 vom 17.10.2005

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