JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 22.05.2008, Aktenzeichen: 13 Verg 1/08
| Leitsatz: | 1. Ein (drohender) Schadenseintritt im Sinn des § 97 Abs. 2 Satz 2 GWB ist dargelegt, wenn ein Bieter, dessen Angebot wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen auszuschließen ist, in zulässiger Weise rügt, dass die Vergabestelle die wegen eines schweren Vergaberechtsfehlers zwingend gebotene Aufhebung der Ausschreibung unterlassen hat, sofern die Möglichkeit besteht, dass der Bieter bei einer Wiederholung des Vergabeverfahrens ein ausschreibungskonformes Angebot einreichen wird. 2. Zur Zulässigkeit einer Leistungsbeschreibung, die ein technisches Merkmal enthält, welches die Produkte bestimmter Hersteller bevorzugt. |
| Rechtsgebiete: | GWB, VOL/A |
| Vorschriften: | GWB § 107 Abs. 2 Satz 2, VOL/A § 8 Nr. 3 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | VK beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg, VgK 05/2008 vom 11.03.2008 |
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