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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 22.04.2004, Aktenzeichen: 4 W 62/04 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 62/04

Beschluss vom 22.04.2004


Leitsatz:An der für eine Wiedereinsetzung erforderlichen Ursächlichkeit einer unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumnis fehlt es, wenn der Rechtsmittelführer allgemein sehr wohl wusste, dass die weitere sofortige Beschwerde von einem Rechtsanwalt hätte unterzeichnet sein müssen, jedoch geltend macht, das im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vergessen zu haben (im Beschluss an BGH NJW 2002, 2171; OLGR Köln 2003, 163).
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 45,
Stichworte:Rechtsmittelbelehrung,
Verfahrensgang:LG Hannover 17 T 101/03
AG Wennigsen 9 II 32/03

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