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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 22.02.2002, Aktenzeichen: 22 W 81/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 22 W 81/01

Beschluss vom 22.02.2002


Leitsatz:Eine Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren zu Lasten des Antragstellers kommt nicht in Betracht, wenn der Bauunternehmer als Gesamtschuldner mit dem Antragsgegner des Verfahrens die Mängel vor Ablauf der Klagfrist beseitigt, auch wenn dieses auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 494 a Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Hildesheim 4 OH 19/00

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