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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 22.01.2009, Aktenzeichen: 13 W 135/08 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 W 135/08

Beschluss vom 22.01.2009


Leitsatz:1. Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Arrest oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterliegt nicht dem Anwaltszwang.

2. Eine erst zehn Wochen nach der Kenntnisnahme des in einer Tageszeitung erschienenen Artikels zugeleitete Gegendarstellung ist regelmäßig nicht mehr als unverzüglich im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 5 des Niedersächsischen Pressegesetzes anzusehen.

3. Eine allgemeine Bevollmächtigung des Gerichts, die Gegendarstellung in der Form anzupassen, dass der gestellte Gegendarstellungsanspruch begründet ist, stellt eine unzulässige Einschränkung des "Alles-Oder-Nichts-Prinzips" dar.
Rechtsgebiete:ZPO, LPG
Vorschriften:ZPO § 78 Abs. 5, ZPO § 569 Abs. 3 Nr. 1, LPG § 11 Abs. 2 Satz 5,
Stichworte:Anwaltszwang, Gegendarstellung, unverzüglich, Alles-Oder-Nichts-Prinzip,
Verfahrensgang:LG Lüneburg, 3 O 255/08 vom 04.12.2008

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