JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 21.12.2001, Aktenzeichen: 2 W 102/01
| Leitsatz: | 1. Der Gläubiger eines titulierten Anspruchs, der bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgläubiger gewesen wäre, hat ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Akten eines mangels Masse nicht eröffneten Insolvenzantragsverfahrens. 2. Das im Insolvenzeröffnungsverfahren erstattete Gutachten ist Bestandteil der Akten und stellt keinen nicht der Akteneinsicht unterliegenden Entwurf i. S. d. § 299 Abs. 3 ZPO dar, der nicht der der Einsicht unterliegt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, InsO |
| Vorschriften: | ZPO § 299, InsO § 4, InsO § 26, |
| Verfahrensgang: | AG Verden 14 IN 155/00 |
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