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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 20.08.2001, Aktenzeichen: 7 W 34/01 (L) 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 7 W 34/01 (L)

Beschluss vom 20.08.2001


Leitsatz:Der Hoferbe bzw. sein Rechtsnachfolger kann sich im Rahmen zu gewährender Altenteilsleistungen nicht auf mangelnde Leistungsfähigkeit des Hofes berufen, wenn dieser bereits bei Übergabe an den Hoferben ein dauerhaftes negatives Geschäftsergebnis aufwies und die Parteien des Übergabevertrages davon ausgingen, die Erfüllung der Altenteilsleistungen werde auf Dauer zum Verbrauch der Substanz des Hofes führen.
Rechtsgebiete:HöfeO, ZPO, BGB
Vorschriften:HöfeO § 14, ZPO § 323, BGB § 242,
Verfahrensgang:AG Uelzen 12 Lw 5/01

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