JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 175/08
| Leitsatz: | 1. Zur Abwägung zwischen dem Recht aller Angeklagten auf Aburteilung in angemessener Frist und dem Recht des einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen Vertrauensanwalt bei Auswahl des Pflichtverteidigers und Entscheidungen über den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung. 2. Bei weitgehender Verhinderung des beigeordneten Vertrauensanwalts an der Terminswahrnehmung in einem Umfangsverfahren besteht in der Regel keine Verpflichtung einen zusätzlichen weiteren Pflichtverteidiger zu bestellen, vielmehr kommt dann vorrangig die Entpflichtung des Vertrauensanwalts und die Beiordnung eines anderen Verteidigers in Betracht. |
| Rechtsgebiete: | StPO, GG |
| Vorschriften: | StPO § 142, StPO § 143, GG Art. 2 Abs. 2, GG Art. 104, |
| Stichworte: | Pflichtverteidiger, Terminierung, |
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