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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 2 W 108/08 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 W 108/08

Beschluss vom 20.05.2008


Leitsatz:Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den Klaggrund für einen Zahlungsanspruch aus, sind die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Streitgegenstandes (Darlehensforderung statt Wohnraummiete) bei der Wertfestsetzung für das gerichtliche Verfahren zu addieren.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 39,
Stichworte:Streitwert und Klageänderung,
Verfahrensgang:LG Lüneburg, 1 O 163/07 vom 14.01.2008

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