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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 20.04.2004, Aktenzeichen: 5 W 13/04 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 5 W 13/04

Beschluss vom 20.04.2004


Leitsatz:Bei der Frage, ob dem Antragsteller für ein selbständiges Beweisverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, kommt es bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nur darauf an, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das selbständige Beweisverfahren vorliegen. Auf die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptprozesses kommt es nicht an.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO §§ 114 ff, ZPO §§ 485 ff,
Verfahrensgang:LG Hildesheim 6 OH 1/04 vom 23.01.2004

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