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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 19.08.2009, Aktenzeichen: 13 Verg 4/09 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 Verg 4/09

Beschluss vom 19.08.2009


Leitsatz:1. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber zum maßgebenden Zeitpunkt, hat der Vergabesenat den Auftragswert eigenständig zu schätzen. Dafür kommt neben den Angeboten der anderen Bieter vor allem dem Angebot, das in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hat, entscheidende Bedeutung zu.

2. Erfolgt im Rahmen einer Gesamtauftrags, der den maßgeblichen Schwellenwert nach § 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 2 VgV nicht erreicht, die Ausschreibung eines Loses trotzdem europaweit im offenen Verfahren, bindet diese Entscheidung den Auftraggeber nicht hinsichtlich der Wahl des Vergabeverfahrens für weitere Lose.
Rechtsgebiete:GWB, VgV
Vorschriften:GWB § 100 Abs. 1, GWB § 127 Abs. 1, VgV § 2,
Stichworte:Auftragswert, Schwellenwert, Schätzung,

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