JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 19.07.2007, Aktenzeichen: 22 W 33/07
| Leitsatz: | Das Gericht der weiteren sofortigen Beschwerde ist nicht befugt, die Nichtzulassung dieses Rechtsmittels durch das Landgericht in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht zu hinterfragen. Nach Einführung der Vorschrift des § 29 a FGG ist für die Annahme eines außerordentlichen Rechtsmittels allenfalls dann Raum, wenn sich das Rechtsmittel nicht auf Verletzung des rechtlichen Gehörs stützt. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 29 a, |
| Stichworte: | Nichtzulassung eines Rechtsmittels, außerordentliche Beschwerde, |
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