JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 19.06.2001, Aktenzeichen: 4 W 152/01
| Leitsatz: | Nichtladung zur Wohnungseigentümerversammlung führt i.d.R. nur zur Anfechtbarkeit der getroffenen Beschlüsse, es sei denn die Ladung unterbleibt vorsätzlich oder der Einberufungsmangel ist für den Beschluss kausal; dann ist der Beschluss nichtig. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 23, WEG § 24, |
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