JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 19.03.2007, Aktenzeichen: 32 Ss 4/07
| Leitsatz: | Zum Begriff des Kennzeichens im Sinne des § 20 Abs.1 S.1 Nr.5 VereinsG. Der fehlende Verweis auf § 9 Abs.3 VereinsG in § 20 Abs.1 S.2 VereinsG steht einer Strafbarkeit wegen öffentlichen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins nicht entgegen, wenn identische Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen Vereinen benutzt werden. Die Verwechselungsgefahr mit identischen verbotenen Kennzeichen (§ 9 Abs.2 S.2 VereinsG) wird durch Zusätze nur dann ausgeschlossen, wenn diese Zusätze zwangsläufig zusammen mit dem Kennzeichen wahrgenommen werden müssen und ohne weiteres erkennen lassen, dass gerade nicht auf den verbotenen Verein hingewiesen werden soll. |
| Rechtsgebiete: | VereinsG |
| Vorschriften: | VereinsG § 9 Abs. 2, VereinsG § 9 Abs. 3, VereinsG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, VereinsG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, VereinsG § 20 Abs. 1 S. 2, |
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