JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 18.12.2007, Aktenzeichen: 7 W 104/07 (L)
| Leitsatz: | Ein Schuldner, der persönlich verklagt wird, obwohl über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann wirksam einen Rechtsanwalt mit seiner Rechtsverteidigung beauftragen. Nimmt der Kläger die Klage zurück und werden ihm nach § 269 Abs. 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, gehören die beim Beklagten entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu den Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren und deshalb nach § 91 ZPO zu erstatten sind. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, InsO |
| Vorschriften: | ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1, InsO § 81, |
| Stichworte: | Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten, Passivprozess nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, |
| Verfahrensgang: | AG Otterndorf 9b Lw 17/07 vom 14.11.2007 |
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