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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 17.12.2004, Aktenzeichen: 6 W 136/04 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 6 W 136/04

Beschluss vom 17.12.2004


Leitsatz:Auch bei Eheleuten kommt eine Durchbrechung der in § 648 BGB als Voraussetzung für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek vorgeschriebenen Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Betracht. Allein die Kenntnis des Ehegatten, dem das Grundstück gehört, von dem vom anderen Ehegatten abgeschlossenen Bauvertrag und dessen Billigung genügt dazu ebensowenig wie der Umstand der späteren Mitnutzung des Bauwerkes.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 648,
Verfahrensgang:LG Hildesheim 6 O 112/04 vom 01.12.2004

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