JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 17 W 30/01
| Leitsatz: | Sittlich gerechtfertigt ist eine Erwachsenenadoption insbesondere dann, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (§ 1767 Abs. 1, 2. Halbsatz BGB), aber auch schon dann, wenn bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten anzunehmen ist, dass sich eine dem Alter der Beteiligten entsprechende Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1767, BGB § 1756, |
| Verfahrensgang: | LG Lüneburg 6 T 13/01 AG Celle 40 XVI 22/00 |
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