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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 16.03.2004, Aktenzeichen: 211 Ss 34/04 (Owi) 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 211 Ss 34/04 (Owi)

Beschluss vom 16.03.2004


Leitsatz:1. Die Abstandsermittlung bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren ist tatrichterliche Aufgabe; maßgeblich sind die Besonderheiten des Einzelfalles.

2. Eine - nur optische - Schätzung des Abstandes ohne weitere Anhaltspunkte ist grundsätzlich auch zur Nachtzeit jedenfalls bei einem Abstand von 100 m möglich.

3. Etwaige Ungenauigkeiten bei Verwendung eines ungeeichten Tachometers und bei der Abstandsschätzung werden - nach unveränderter Senatsrechtsprechung - durch einen Abzug von 20 % der abgelesenen Geschwindigkeit ausgeglichen.
Rechtsgebiete:StVG, StVO, BKatV
Vorschriften:StVG § 24 Abs. 1 S. 1, StVG § 25 Abs. 1 S. 1, StVO 41 Abs. 2, StVO 49 Abs. 3 Nr. 4, BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1, BKatV Nr. 11.3.7 der Tab. 1 c des Anhangs,

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