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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 16.02.2005, Aktenzeichen: 1 ARs 1/05 (Ausl) 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 1 ARs 1/05 (Ausl)

Beschluss vom 16.02.2005


Leitsatz:Bei Auslieferungsersuchen in Form eines Europäischen Haftbefehls kann die Rücküberstellung im Sinne von § 80 Abs. 1 IRG regelmäßig sichergestellt werden durch eine Zusicherung des ersuchenden Mitgliedsstaats oder mit einer Erklärung der Bewilligungsbehörde im Zulässigkeitsverfahren, dass eine spätere Bewilligung der Auslieferung mit einer entsprechenden Bedingung verknüpft werden wird.
Rechtsgebiete:IRG
Vorschriften:IRG § 80 Abs. 1,
Stichworte:Europäischer Haftbefehl,

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