JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 16.02.2005, Aktenzeichen: 1 ARs 1/05 (Ausl)
| Leitsatz: | Bei Auslieferungsersuchen in Form eines Europäischen Haftbefehls kann die Rücküberstellung im Sinne von § 80 Abs. 1 IRG regelmäßig sichergestellt werden durch eine Zusicherung des ersuchenden Mitgliedsstaats oder mit einer Erklärung der Bewilligungsbehörde im Zulässigkeitsverfahren, dass eine spätere Bewilligung der Auslieferung mit einer entsprechenden Bedingung verknüpft werden wird. |
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Vorschriften: | IRG § 80 Abs. 1, |
| Stichworte: | Europäischer Haftbefehl, |
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