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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 15.12.2005, Aktenzeichen: 13 Verg 14/05 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 Verg 14/05

Beschluss vom 15.12.2005


Leitsatz:1) Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann zulässig, wenn nicht der Antragsteller, sondern ein anderer Bieter den entsprechenden Vergabefehler rechtzeitig gerügt und der Auftraggeber dieser Rüge nicht abgeholfen hat.

2) Sich notwendige Informationen über preisbeeinflussende Umstände zu verschaffen, darf allenfalls dann dem Bieter überlassen werden, wenn er sich diese Informationen mit verhältnismäßig geringem, jedenfalls geringerem Aufwand als der Auftraggeber besorgen kann und dies die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gefährdet.

3) Zur Verpflichtung des Auftraggebers, in der Ausschreibung einer Gebäudeversicherung Angaben über die Werte der Gebäude zu machen.
Rechtsgebiete:VOL/A
Vorschriften:VOL/A § 8, VOL/A § 8 Ziff. 1 Abs. 2,
Stichworte:Rügepflicht, Leistungsbeschreibung, preisbeeinflussende Umstände, Gebäudeversicherung, Gebäudewert,
Verfahrensgang:VK Regierungsvertretung Lüneburg VgK 38/2005 vom 07.09.2005

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