JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 15.12.2003, Aktenzeichen: Not 23/03
| Leitsatz: | Die vorläufige Amtsenthebung ist grundsätzlich geboten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Amtsenthebung bestehen, eine Gefährdung des rechtsuchenden Publikums festgestellt werden kann und nur und gerade die vorläufige Maßnahme größeren Schaden abzuwenden geeignet ist, bevor die erst später eintretende endgültige Amtsenthebung ihre Wirkung zeitigt. |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Vorschriften: | BNotO § 50, |
| Stichworte: | vorläufige Amtsenthebung, |
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