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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 15.12.2003, Aktenzeichen: Not 23/03 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: Not 23/03

Beschluss vom 15.12.2003


Leitsatz:Die vorläufige Amtsenthebung ist grundsätzlich geboten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Amtsenthebung bestehen, eine Gefährdung des rechtsuchenden Publikums festgestellt werden kann und nur und gerade die vorläufige Maßnahme größeren Schaden abzuwenden geeignet ist, bevor die erst später eintretende endgültige Amtsenthebung ihre Wirkung zeitigt.
Rechtsgebiete:BNotO
Vorschriften:BNotO § 50,
Stichworte:vorläufige Amtsenthebung,

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