JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 14.11.2005, Aktenzeichen: 7 W 117/05
| Leitsatz: | Das Gericht hat den Streitverkündungsschriftsatz dem Betroffenen grundsätzlich ohne Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung zuzustellen. Dies gilt nicht, wenn die Streitverkündung gegenüber dem im Rechtsstreit tätigen Sachverständigen in der Absicht einer rechtsmissbräuchlichen Einflussnahme auf die Gutachtertätigkeit erfolgt. Gegen einen Beschluss, mit dem der Antrag des Sachverständigen, die Zustellung der Streitverkündungsschrift für unzulässig zu erklären, zurückgewiesen wird, steht ihm das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 72, ZPO § 567 Abs. 1 Ziff. 2, BGB § 839a, |
| Stichworte: | Streitverkündung gegenüber gerichtlichem Sachverständigen, |
| Verfahrensgang: | LG Hildesheim 11 O 106/01 vom 20.09.2005 |
Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 14.11.2005, Aktenzeichen: 7 W 117/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 14.11.2005, 7 W 117/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum