JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 14.07.2003, Aktenzeichen: 6 W 72/03
| Leitsatz: | 1. Behält sich der Schenker bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks den Nießbrauch daran vor, ist der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs vom Grundstückswert abzusetzen, unabhängig davon, auf welchen Stichtag abzustellen ist. Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Ergänzung des Pflichtteils, der darin besteht, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass der Nachlass dadurch verkürzt wird, dass die Vereinbarung einer Gegenleistung unterbleibt (Schenkung). 2. Bei Gesamtnießbrauchsberechtigten ist der Kapitalwert des Nießbrauchs nach der statistischen Lebenserwartung des statistisch Längerlebenden nach Anlage 9 zu § 14 BewG abzusetzen |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2325 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 12 O 246/02 vom 13.05.2003 |
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