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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 14.04.2004, Aktenzeichen: 4 W 7/04 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 7/04

Beschluss vom 14.04.2004


Leitsatz:Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung eine, ordnungsgemäßer Verwaltung nicht entsprechende Art der Anlage des als Instandhaltungsrücklage angesammelten Kapitalbetrages kann den Verwalter gleichwohl eine Mithaftung für den Verlust der Anlage treffen, wenn er das Verlustrisiko der speziellen Anlage hätte erkennen müssen und gleichwohl weder die Eigentümerversammlung auf das bestehende Risiko hingewiesen noch seine Mitwirkung von einem gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung über die spezielle Anlage abhängig gemacht hat.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4, WEG § 27 Abs. 4,
Stichworte:WEG, Instandhaltungsrücklage, spekulative Anlage,
Verfahrensgang:LG Verden 2 T 43/03 vom 19.12.2004
AG Stolzenau 7 II 15/01

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