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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 14.04.2000, Aktenzeichen: 18 WF 91/00 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 18 WF 91/00

Beschluss vom 14.04.2000


Leitsatz:1. Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts darf nach neuer Rechtslage in allen Prozessen immer nur dann erfolgen, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen.

2. Eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines am Gericht zugelassenen Rechtsanwalts bedarf keiner Zustimmung des beigeordneten Rechtsanwalts.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 78 Abs. 2, ZPO § 121,
Verfahrensgang:AG Zeven 4 F 9/00

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