JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 13.07.2004, Aktenzeichen: Not 6/04
| Leitsatz: | 1. Ein Notar verletzt zentrale Amtspflichten nach §§ 14 BNotO, 17 BeurkG, wenn er in einem Grundstückskaufvertrag beurkundet, ein Restkaufpreis von 90.000 DM sei für 10 Jahre gestundet, obwohl er weiß, dass die Parteien in einer gleichzeitigen "ergänzenden Darlehensvereinbarung" schriftlich mit Unterschriftsbeglaubigung des Notars ihren wirklichen Willen dahin niedergelegt haben, dass der Restkaufpreis in 4 Monatsraten zu je 22.500 DM alsbald nach Vertragsschluss gezahlt werden soll. 2. Die Verhängung einer Geldbuße in einem solchen Fall ist auch gegen einen bisher disziplinarrechtlich unbelasteten Notar angemessen. |
| Rechtsgebiete: | BNotO, BeurkG |
| Vorschriften: | BNotO § 14, BeurkG § 17, |
| Stichworte: | Amtspflicht, Notar, |
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