( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 13.07.2004, Aktenzeichen: Not 6/04 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: Not 6/04

Beschluss vom 13.07.2004


Leitsatz:1. Ein Notar verletzt zentrale Amtspflichten nach §§ 14 BNotO, 17 BeurkG, wenn er in einem Grundstückskaufvertrag beurkundet, ein Restkaufpreis von 90.000 DM sei für 10 Jahre gestundet, obwohl er weiß, dass die Parteien in einer gleichzeitigen "ergänzenden Darlehensvereinbarung" schriftlich mit Unterschriftsbeglaubigung des Notars ihren wirklichen Willen dahin niedergelegt haben, dass der Restkaufpreis in 4 Monatsraten zu je 22.500 DM alsbald nach Vertragsschluss gezahlt werden soll.

2. Die Verhängung einer Geldbuße in einem solchen Fall ist auch gegen einen bisher disziplinarrechtlich unbelasteten Notar angemessen.
Rechtsgebiete:BNotO, BeurkG
Vorschriften:BNotO § 14, BeurkG § 17,
Stichworte:Amtspflicht, Notar,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 13.07.2004, Aktenzeichen: Not 6/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-celle/olg-celle-beschluss-vom-13-07-2004-az-not-604

"OLG-CELLE - 13.07.2004, Not 6/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN