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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 13.06.2002, Aktenzeichen: 5 W 25/02 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 5 W 25/02

Beschluss vom 13.06.2002


Leitsatz:Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ohne allgemeines Verwaltungs- und Verfügungsverbot gegen den Schuldner unterbricht einen Rechtsstreit nicht nach § 240 Satz 2 ZPO. Eine bloße Verfügungsbeschränkung liegt auch dann vor, wenn das Insolvenzgericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters näher beschreibt.
Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Vorschriften:ZPO § 240, InsO § 21, InsO § 22,
Stichworte:Verfahrensrecht, Unterbrechung und Aussetzung,
Verfahrensgang:LG Hildesheim 11 O 71/00 vom 13.03.2002

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