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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 13.03.2006, Aktenzeichen: 4 W 2/06 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 2/06

Beschluss vom 13.03.2006


Leitsatz:Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i. S. d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten.
Rechtsgebiete:FGG, WEG
Vorschriften:FGG § 20, WEG § 43,
Stichworte:Beschwerdeberechtigung, Wohnungsverwalter,
Verfahrensgang:LG Hannover 4 T 42/05 vom 09.12.2005
AG Hannover 71 II 641/04

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