JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 13.03.2006, Aktenzeichen: 4 W 2/06
| Leitsatz: | Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i. S. d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten. |
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG |
| Vorschriften: | FGG § 20, WEG § 43, |
| Stichworte: | Beschwerdeberechtigung, Wohnungsverwalter, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 4 T 42/05 vom 09.12.2005 AG Hannover 71 II 641/04 |
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